Häufig gestellte Fragen
Warum Kieferorthopädie?
Häufig fragen sich Eltern, warum ist bei meinem Kind eine kieferorthopädische Behandlung eigentlich notwendig.
Unsere Fachzahnärzte Frau Dr. Block und Frau Dr. Metzner beraten Sie und Ihre Kinder verständlich und umfangreich. Anschaulich werden mögliche Ursachen für schiefe Zähne oder Ursachen einer vorhandenen Kieferfehlstellung erläutert. Beispielsweise kann eine fehlerhafte Zungenlage zu einem schmalen Oberkiefer führen. Die Folge kann ein Kreuzbiss im Seitenzahnbereich sein.
Besonders Fehlstellungen der Kiefer zueinander (z.B. Rückbisse/Überbisse) sollten frühzeitig behandelt werden, um negative Einflüsse auf das weitere Wachstum der Kiefer zu vermeiden. Solange die Kinder sich noch im Wachstum befinden, ist eine Behandlung mit einfachen kieferorthopädischen Apparaturen, wie den funktionskieferorthopädischen Geräten, möglich. Nach Abschluss des Wachstums ist eine Beeinflussung der Bisslage nur noch in Form einer kombiniert-kieferorthopädischen-Behandlung möglich.
Wie läuft der erste Beratungstermin ab?
Sie wollen einfach nur wissen, ob die Zahn- und Kieferstellung Ihres Kindes entwicklungsgerecht verläuft oder haben ein spezielles Anliegen? Ganz gleich, ob Sie von Ihrem Zahnarzt überwiesen wurden oder einen Kieferorthopäden gerne vorsorglich konsultieren wollen, unsere Fachzahnärzte freuen sich, Sie umfassend und individuell zu beraten.
Sie haben in unserer Praxis die Möglichkeit einen unverbindlichen Beratungstermin telefonisch oder online für sich oder Ihr Kind zu vereinbaren.
Aktuelle Röntgenaufnahmen können gerne zu dem vereinbarten Termin mitgebracht oder vorab durch Ihren Zahnarzt an die Praxis Federleicht gesendet werden.
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen gerne unseren Anamnesebogen per E-Mail, sodass Sie diesen bereits ungestört zuhause ausfüllen können. Alternativ kann Dieses nach Anmeldung in unserer Praxis in der gemütlichen Atmosphäre unseres Wartezimmers erfolgen. Sofern Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, denken bitte an Ihre Versichertenkarte.
Zu Beginn der Beratung wird von Ihnen bzw. Ihrem Kind ein ausführlicher Fotostatus erstellt, anschließend erfolgt die Befundaufnahme durch unsere einfühlsamen und herzlichen Fachzahnärzte.
Anschließend werden alle Aspekte gemeinsam mit Ihnen anhand der anschaulichen Fotos in unserem geräumigen Besprechungsraum besprochen. Unseren Fachzahnärzten ist sehr daran gelegen, sich für Ihre Beratung viel Zeit zu nehmen, um auf Fragen einzugehen und sie umfassend zu beraten. Bringen Sie daher idealerweise mindestens 30 min. Zeit mit.
Sofern eine behandlungsnotwendige Zahn- bzw. Kieferfehlstellung vorliegt, kann auf Wunsch im Anschluss an die Beratung die Erstellung der diagnostischen Unterlagen erfolgen. Anhand dieser Unterlagen können die Fachzahnärzte Frau Dr. Block und Frau Dr. Metzner den Befund / die Zahnfehlstellung unter Berücksichtigung aller Aspekte analysieren und einen Behandlungsplan erstellen.
Sofern bei Ihrem Kind kein Behandlungsbedarf besteht, der Zahnwechsel aber noch nicht vollständig abgelaufen ist, freuen wir uns, Sie in unser praxiseigenes Recall-Programm aufnehmen zu können. So würde je nach Empfehlung der Kieferorthopäden eine erneute Beratung in 6-12 Monaten erfolgen.
Wie komme ich zur Praxis Federleicht?
Die hellen und modernen Praxisräume befinden sich direkt am Rathausplatz (Nr. 12) in Hemmingen. Zahlreiche kostenfreie Parkmöglichkeiten stehen Ihnen rund um den Rathausplatz zur Verfügung.
Sie erreichen uns mit dem Auto:
Aus Pattensen kommend über die B3 Richtung Hannover / Hemmingen.
Aus Nordstemmen kommend über die B3 Richtung Hannover / Hemmingen.
Aus Springe kommend über die B217 über Ronnenberg nach Hemmingen, alternativ über die L460 und B3 über Pattensen nach Hemmingen.
Aus Hameln kommend über die B217 über Springe und Ronnenberg nach Hemmingen.
Aus Ronnenberg kommend über die Deveser Straße.
Aus Ricklingen kommend über die B3 in Richtung Hemmingen.
Aus Gehrden kommend über die B65 und B3 oder alternativ über die B217.
Aus Wennigsen kommend über die B217 Richtung Hemmingen.
Aus Laatzen kommend über die Hildesheimerstr. und die Wilkenburgerstr.
Aus Döhren/Wülfel kommend über die B6 oder die Wilkenburgerstr.
Aus Kirchrode/Bemerode/Wülfelrode über die B6 und B3
Über die nahegelegene Bushaltestelle Deveser Straße sowie die Haltestelle Weetzener Landstraße ist unsere Praxis mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (Buslinien 300, 360, 363, 365, 386 & 350).
Wie finde ich den richtigen Kieferorthopäden?
Es gibt eine Vielzahl von Titeln und Bezeichnungen bei Anbietern kieferorthopädischer Leistungen. Um etwas Licht in die für den Laien schwierig zu unterscheidenden Begrifflichkeiten zu bringen, möchten wir kurz erläutern worin sich der Kieferorthopäde / Fachzahnarzt für Kieferorthopädie vom Master of Sciene Kieferorthopädie und Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie unterscheidet.
Ein Facharzt für Kieferorthopädie bzw. Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach dem erfolgreichen Abschluss seines Zahnmedizinstudiums und mindestens einer einjährigen allgemein-zahnärztlichen Tätigkeit, eine dreijährige Vollzeit-Weiterbildung (hauptberuflich und ganztägig in einer weiterbildungsberechtigten Fachpraxis für Kieferorthopädie) im Fachgebiet der Kieferorthopädie abgeschlossen hat. Mindestens ein Jahr dieses Weiterbildungszeitraumes ist an einem kieferorthopädischen Universitätsklinikum zu absolvieren. Zum Erlangen des Titels „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ muss zusätzlich eine erfolgreiche Facharztprüfung vor einer unabhängigen Prüfungskommission der jeweiligen Zahnärztekammer abgelegt werden. Nur dann darf der Titel Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie geführt werden.
Die ausschließliche Spezialisierung auf kieferorthopädische Behandlungen befähigt einen Facharzt für Kieferorthopädie Fehlstellungen der Zähne (Zahnfehlstellungen) und der Kiefer verlässlich zu verhüten, zu erkennen und zu behandeln.
Die Federleicht Fachzahnärzte Frau Dr. Block und Frau Dr. Metzner haben darüber hinaus diese Vollzeitweiterbildung im Rahmen des NEBEOP Programmes der MHH absolviert. Dank diesem strukturierten und qualitativ optimierten Programm verfügen unsere Fachzahnärzte über ein wissenschaftlich fundiertes, umfangreiches und praxisnahes Fachwissen.
Die Ausbildung zum Master of Science (MSc.) für Kieferorthopädie erfolgt nebenberuflich durch die Teilnahme an Wochenend-Lehrveranstaltungen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vollzeitweiterbildung und geht somit mit einer wesentlich geringeren praktischen Erfahrung einher.
Jeder Zahnarzt hat die Möglichkeit seinen Tätigkeitsschwerpunkt auch im Fachbereich Kieferorthopädie festzulegen. Dies ist ohne jegliche Weiter- oder Fortbildung möglich. Es handelt sich hierbei um eine Selbsteinschätzung ohne unabhängige Prüfung der fachlichen Qualifikation.
Wann ist der ideale Behandlungszeitpunkt?
Federleicht soll es in unserer Praxis für Kieferorthopädie zugehen, daher freuen sich unsere Fachzahnärzte Kinder frühzeitig erstmalig zu beraten (spätestens mit 6 Jahren) und ggf. in das praxiseigene Recall-System aufzunehmen, damit der Zahnwechsel halbjährlich/jährlich kontrolliert werden kann. Sofern eine Behandlungsnotwendigkeit besteht oder entsteht, kann dieser zum idealen Zeitpunkt erkannt und behandelt werden.
Was zahlt die Krankenkasse?
Viele Eltern und Patienten fragen sich:
Wieviel kostet eine Zahnspange? Grundsätzlich müssen wir bei dieser Frage zwischen gesetzlich und privatversicherten Patienten differenzieren, da sich die Kostenübernahme unterscheidet.
Die mögliche Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse richtet sich nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Abhängig von dem Alter der Kinder bzw. von dem Zahnstatus der Kinder muss eine gewisse KIG-Einstufung erreicht werden. Diese Indikationsgruppen (KIG) sollen den Schweregrad einer Zahnfehlstellung darstellen.
Frühbehandlung:
Frühbehandlungen werden Behandlungen genannt, welche ab dem Alter von 4 Jahren möglich sind. Die Kinder verfügen über das Milchgebiss oder befinden sich in der frühen Phase des Wechselgebisses. Dies bedeutet, dass maximal die Schneidezähne bereits durch die bleibenden Zähne ersetzt wurden.
Damit eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet ist, muss eine spezielle KIG erfüllt sein: KIG: D5 (Überbiss > 9mm), M4, M5 (frontaler Kreuzbiss), B4 (bukkale Nonokklusion), K3, K4 (beidseitiger und einseitiger Kreuzbiss), P3, P4 (Platzmangel )).
Bei sehr starken Abweichungen der Zahnstellung bzw. der Entwicklung der Kiefer wird mit Hilfe der Frühbehandlung dieser Fehlentwicklung entgegengewirkt und das Wachstum in die richtigen Bahnen gelenkt. Mit den richtigen Zahnspangen kann hier schon federleicht eine substanzielle und nachhaltige Änderung durch unsere Fachzahnärzte erzielt werden.
Hauptbehandlung:
Sobald sich die Kinder in der zweiten Phase des Zahnwechsels befinden (meist ab 9 Jahren) ist für die Beteiligung der Krankenkasse an den Behandlungskosten entscheidend, ob eine Einstufung in den KIG 3-5 (Kieferorthopädische Indikations-Gruppen) erreicht wird. Darüber hinaus muss die kieferorthopädische Behandlung vor dem 18. Lebensjahr beantragt worden sein. Anschließend ist nur unter speziellen Bedingungen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gewährleistet.
Bei einer Zahn- oder Kieferfehlstellung gemäß KIG 1-2 ist eine kieferorthopädische Behandlung nicht zu Lasten der Krankenkasse durchführbar. KIG 1-2 bedeutet leider nicht zwangsläufig, dass keine Zahnkorrektur / Kieferkorrektur erforderlich ist. Zudem besteht oftmals der nachvollziehbare Wunsch nach einer Verbesserung der Zahnstellung.
Sofern Sie frühzeitig (vor einem Besuch beim Kieferorthopäden) eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, kann hier ggf. mit einer Erstattung der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung gerechnet werden.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten einer privaten kieferorthopädischen Behandlung finden Sie hier.
Erwachsenenbehandlung:
Bei Erwachsenen Patienten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nur bei Vorliegen einer gravierenden Kieferfehlstellung, die eine kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgische Therapie notwendig macht. Dieses ist durch den §29 SGB V festgelegt.
In welchem Umfang Ihre private Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung aufkommt, ist von Ihrem Versicherungstarif abhängig. Bei Kindern bis 18 Jahre ist eine Übernahme der Kosten sehr wahrscheinlich. Gerne erstellen unsere Fachzahnärzte bei einer bestehenden Behandlungsnotwendigkeit einen kieferorthopädischen Behandlungsplan (Kostenvoranschlag), welchen Sie dann bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.
Finanzierungsmöglichkeiten
Sollte eine Übernahme der Behandlungskosten durch Ihre Versicherung nicht möglich sein, bietet die Praxis Federleicht Ihnen faire und flexible Finanzierungsmöglichkeiten an. Vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Fachzahnärzten.
Informationen für Überweiser
Für unser gemeinsames Ziel von optimalen Behandlungsergebnissen und zufriedenen Patienten bauen wir auf enge und loyale Zusammenarbeit mit Ihnen als Zahnärzte, Kinderärzte und Logopäden.
Unsere Fachpraxis für Kieferorthopädie in Hemmingen (Hannover) bietet moderne und fundierte Therapiekonzepte, welche wir gerne gemeinsam mit Ihnen an die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Patienten anpassen. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit für konsiliarische Gespräche zur idealen Betreuung unserer gemeinsamen Patienten zur Verfügung. Wir freuen uns über frühzeitige Überweisungen (spätestens ab dem 6 .Lj.), um so bei möglichen Zahn- und Kieferfehlstellungen zum idealen Zeitpunkt schonend und „federleicht“ die weitere Entwicklung in die richtigen Bahnen lenken zu können. Beispiele hierfür sind Kreuzbissüberstellungen im Milch- oder frühen Wechselgebiss bei Zwangsbissführungen zur Vermeidung von skelettalen Manifestationen oder die Intervention mit funktionskieferorthopädischen Geräten bei extremen Formen einer mandibulären Retrognathie.
Neben der kieferorthopädischen Betreuung von Patienten mit Zahn- und Kieferfehlstellungen, unterstützen unsere Fachzahnärzte Sie gerne bei präprothetischen Behandlungsaufgaben. Durch das umfangreiche präprothetische Leistungsspektrum unserer Fachpraxis kann in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Ihnen die ideale prothetische Versorgung für Ihre Patienten geplant und umgesetzt werden.